Informationspflicht und Öffentlichkeitsarbeit des SG-Bürgermeisters

Informationspflicht und Öffentlichkeitsarbeit des SG-Bürgermeisters 150 150 Wählergemeinschaft Tostedt

Anfrage zur Sitzung des Samtgemeinderates 27.06.2019 

 

A) Informationspflicht des Samtgemeindebürgermeisters:

 

Am 29. Mai und am 5. Juni 2019 berichtete das Nordheide Wochenblatt umfassend über die Fertigstellung und Eröffnung des Freibades. Der Samtgemeindebürgermeister gab hier – offenbar geschönte – Daten und Zahlen der Öffentlichkeit bekannt, über die er die Mitglieder des Samtgemeinderates bisher nicht informiert hat.

 

Ich stelle dazu die folgenden Fragen:

 

  1. Hält der Samtgemeindebürgermeister es mit seiner Informationspflicht gegenüber seinem Dienstherrn, dem Samtgemeinderat, für vereinbar, wenn er Informationen an die Presse gibt, bevor er sie den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gibt – noch dazu, wenn die von ihm genannten Daten und Zahlen nicht den Fakten entsprechen?

 

  1. Hat der Samtgemeindebürgermeister die zur Fertigstellung des Freibades und zur Entwicklung der Mehrkosten von ihm genannten Daten und Zahlen vorher mit den zuständigen Fachbereichsleitern abgestimmt?

 

a) Wenn ja: wie erklärt es sich, dass der Samtgemeindebürgermeister davon spricht, dass sich bei der Bürgerbefragung 83 Prozent der Einwohner für den Erhalt des Freibades ausgesprochen hätten und er dies als klares Bürgervotum für die Sanierung des Bades gesehen hätte, obwohl sich bei der Befragung im Jahr 2012 nur 38,6 % der Einwohner beteiligt haben und von ihnen nur 55 % für die Sanierung des Freibades waren, sich 28 % der Befragten aber für den Erhalt des Freibades ohne Sanierung ausgesprochen haben?

 

b) Wenn ja: wie erklärt es sich, dass der Samtgemeindebürgermeister bei den genannten Mehrkosten die im Haushalt veranschlagten Baukosten mit drei Millionen und die Schlussabrechnung mit voraussichtlich 3,2 Millionen Euro netto beziffert und das als ein gutes Ergebnis bezeichnet, ohne darauf hinzuweisen, dass die Ausgangszahl von drei Millionen – wie im Haushalt üblich – eine Bruttosumme darstellt und die jetzt im Nachtragshaushaltsplan genannte Zahl für den Gesamtbedarf der Freibadsanierung mit 3,7 Millionen Euro beziffert wird?

 

c) Wenn nein: warum hat der Samtgemeindebürgermeister die Vorbereitung der Presseverlautbarungen im Alleingang ohne ersichtliche Beteiligung der zuständigen Fachbereichsleiter vollzogen?

 

d) Wenn nein: Wollte der Samtgemeindebürgermeister mit diesen falschen bzw. geschönten Daten und Zahlen in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass eine überwältigende Mehrheit von über 80 Prozent aller Einwohner und nicht nur 55 Prozent der Befragten die Sanierung des Freibades gewollt hätte und dass sich die Mehrkosten mit 200 Tausend Euro in einem vertretbaren Rahmen von weit unter 10 Prozent bewegen würden, obwohl sie real bei mindestens 700 Tausend Euro und damit weit über 20 Prozent liegen?

 

B) Öffentlichkeitsarbeit des Samtgemeindebürgermeisters:

 

Nach Amtsantritt im Jahr 2014 hat der Samtgemeindebürgermeister das Monopol der Beantwortung von Presseanfragen offenbar an sich gezogen. Auf die Frage in einem Presseinterview im Nordheide Wochenblatt vom 09.05.2018,  warum nur er und nicht auch die Fachbereichsleiter sich wie in der Zeit seines Amtsvorgängers gegenüber der Presse äußern dürften, entgegnete er, dass eine solche Regelung aus der Zeit seines Amtsvorgängers stamme. Er habe sich zudem in einem Gespräch mit den Fachbereichsleitern darauf geeinigt, diese Regelung wieder anzuwenden. Über einen solchen Maulkorb-Erlass, wie ich ihn nennen würde, ist der Samtgemeinderat aber zu keinem Zeitpunkt informiert worden – weder vom Samtgemeindebürgermeister noch von seinem Amtsvorgänger.

 

Ich stelle dazu die folgenden Fragen:

 

  1. Gibt es die vom Samtgemeindebürgermeister genannte Regelung aus der Zeit seines Amtsvorgängers?

 

a) Wenn ja: wo ist sie festgelegt und kann sie dem Rat vorgelegt werden?

 

b) Wenn ja: warum wurde die Regelung bei seinem Amtsvorgänger überhaupt nicht angewendet?

 

  1. Gab es das vom Samtgemeindebürgermeister genannte Gespräch mit den Fachbereichsleitern?

 

a) Wenn ja: gibt es dafür einen Beleg, der dem Rat vorgelegt werden kann?

 

b) Wenn ja: kann das genannte Gespräch von den Fachbereichsleitern bestätigt werden?

 

  1. Wird der Samtgemeindebürgermeister an dieser Praxis der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin festhalten, obwohl sie unzweifelhaft im Widerspruch zu seinem vor seiner Wahl propagierten anderen Politikstil von offenen Türen im Rathaus, Transparenz, Information und Beteiligung stehen würde?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Harald Stemmler

Fragen? Schreiben Sie uns.

Schreiben Sie uns!

Anregungen, Wünsche oder Kritik?

    Spamschutz: Bitte Zeichenkombination eingeben: captcha

    Back to top
    Datenschutzeinstellungen

    Wenn Sie unsere Website besuchen, werden möglicherweise Informationen von bestimmten Diensten über Ihren Browser gespeichert, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern.

    Klicken Sie zum Aktivieren/Deaktivieren von Google Fonts.
    Klicken Sie zum Aktivieren/Deaktivieren von Google Maps.
    Klicken Sie zum Aktivieren/Deaktivieren eingebundener Videos.
    Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutz-Hinweisen.